Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
Am 09.06.2024 findet die 10. Wahl des Europäischen Parlaments als auch die Kommunalwahl statt. Im Rahmen der Kommunalwahl wählen die Bürgerinnen und Bürger aus Bissingen an der Teck die Mitglieder des Gemeinderats, des Kreistags sowie der Regionalversammlung der Region Stuttgart.
Ausführliche Informationen zur Europawahl erhalten Sie über die Homepage der Bundeswahlleitung https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen finden Sie auch unter www.kommunalwahl-bw.de Zu einem ausführlichen Online-Dossier zur Wählbarkeit ab 16 Jahren gelangen Sie unter www.kommunalwahl-bw.de/wahlalter
Wichtige Hinweise für die Stimmabgabe bei der Gemeinderatswahl
Wie viele Stimmen haben Sie?
Zu wählen sind 14 Gemeinderäte und zwar
- 11 Vertreter/Vertreterinnen für den Wohnbezirk Bissingen
- 3 Vertreter/Vertreterinnen für den Wohnbezirk Ochsenwang
Sie haben somit 14 Stimmen.
Wem können Sie Ihre Stimme geben?
Sie können nur denjenigen Bewerbern/Bewerberinnen, die in einem der Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen geben.
Sie können Bewerbern/Bewerberinnen aus verschiedenen Stimmzetteln Stimmen geben.
Sie können für jeden Wohnbezirk nur so vielen Bewerbern/Bewerberinnen Stimmen geben, wie für den jeweiligen Wohnbezirk zu wählen sind (also 11 Vertreter für Bissingen und 3 Vertreter für Ochsenwang).
Wie geben Sie Ihre Stimme ab?
Sie können entweder
- einen der Stimmzettel ohne jede Art der Kennzeichnung (unverändert) abgeben; dann erhält jeder/jede in diesem Stimmzettel aufgeführte Bewerber/Bewerberin eine Stimme; dasselbe gilt, wenn Sie einen der Stimmzettel im Ganzen kennzeichnen;
- oder auf einem oder mehreren Stimmzetteln die Bewerber/Bewerberinnen ausdrücklich alsgewählt kennzeichnen, denen Sie Stimmen geben wollen.
Diese Kennzeichnung erfolgt, indem Sie in das Kästchen hinter dem vorgedruckten Namen jeweils
- ein Kreuz oder die Zahl 1 setzen, wenn Sie dem Bewerber/der Bewerberin eine Stimme geben wollen,
oder
- die Zahl 2 oder die Zahl 3 setzen, wenn sie ihm/ihr zwei oder drei Stimmen geben wollen.
Bewerber/Bewerberinnen, deren vorgedruckter Name von Ihnen nicht ausdrücklich gekennzeichnet ist, erhalten keine Stimme; es genügt deshalb nicht, etwa nur die Bewerber/Bewerberinnen zu streichen, die keine Stimme erhalten sollen.
Sofern Sie nur einen Stimmzettel benutzen und dabei auch Bewerbern/Bewerberinnen aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben wollen, so tragen Sie deren Namen bei demjeweiligen (gleichen)Wohnbezirk in die freien Zeilen des Stimmzettels ein, den Sie für Ihre Stimmabgabe verwenden. Durch die Eintragung erhält der Bewerber/die Bewerberin eine Stimme; wollen Sie ihm/ihr zwei oder drei Stimmen geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder die Zahl 3.
Wichtig:
Kein Bewerber/keine Bewerberin darf mehr als drei Stimmen erhalten.
Bitte beachten Sie:
Ihre Stimmabgabe für einen Wohnbezirk ist ungültig
- wenn Sie für diesen Wohnbezirk mehr Bewerbern/Bewerberinnen Stimmen geben, als hierfür zu wählen sind
Ihre Stimmabgabe ist insgesamt ungültig
- wenn Sie auf den von Ihnen verwendeten Stimmzetteln insgesamt mehr als 14 gültige Stimmen abgeben,
oder
- wenn Sie den/die verwendeten Stimmzettel ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden.
Beispiele für eine gültige Stimmabgabe:
- Der Wähler vergibt im Wohnbezirk Bissingen 11 Stimmen und im Wohnbezirk Ochsenwang 3 Stimmen. Damit hat er seinen Gesamtstimmenrahmen ausgeschöpft.
- Der Wähler vergibt im Wohnbezirk Ochsenwang 9 Stimmen (an 3 Bewerber je 3 Stimmen); dann kann er im Wohnbezirk Bissingen nur 5 Stimmen vergeben.
- Der Wähler vergibt im Wohnbezirk Bissingen 14 Stimmen; dann kann er im Wohnbezirk Ochsenwang keine Stimme mehr vergeben.
Öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Montag, 10.06.2024 findet um 17:30 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses, Vordere Straße 45, 73266 Bissingen an der Teck eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
veröffentlicht am 31.05.2024
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 9. Juni 2024
Die Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Wahl des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart am 9. Juni 2024 wird nachstehend bekannt gegeben.
veröffentlicht am 31.05.2024
Info´s zu Wahlbenachrichtigungen, Stimmzettel und Briefwahl
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen sind Ihnen bereits zugegangen oder werden Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch der Meinung ist, wahlberechtigt für eine oder mehrere Wahlen zu sein, soll sich bitte mit dem Bürgerbüro in Verbindung setzen.
Stimmzettel für die Kommunalwahlen
Ab 21.05.2024 werden die Stimmzettel für die Kommunalwahlen (Regional-, Kreistags- und Gemeinderatswahl) zugestellt. Den Wahlberechtigten empfehlen wir bereits heute, sich mit dem Wahlverfahren vertraut zu machen. Sie Stimmzettel haben unterschiedliche Farben. Zur genauen Erklärung ist auf den Stimmzetteln für die Kreistags- und Gemeinderatswahl das Merkblatt aufgedruckt.
Die Stimmzettel können zu Hause in aller Ruhe ausgefüllt werden, sind aber in jedem Fall dann am Wahltag ins Wahllokal mitzubringen. Im Wahllokal erhalten die Wahlberechtigten dann für die Kommunalwahlen Stimmzettelumschläge, die der jeweiligen Farbe der Stimmzettel entsprechen. Die Stimmzettel sind dann in die gleichfarbigen Umschläge einzulegen und in die vorgesehenen Wahlurnen einzuwerfen.
Stimmzettel für die Europawahl
Die Stimmzettel für die Europawahl werden im Wahllokal ausgehändigt. Für diese Stimmabgabe ist kein Umschlag vorgesehen.
Briefwahl
Für die Briefwähler gelten besondere Bestimmungen, die den Wahlberechtigten mit der Übersendung der Unterlagen zugestellt werden.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024
Die Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024 wird nachstehend bekannt gegeben.
veröffentlicht am 03.05.2024
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahlen am 9. Juni 2024
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament – Europawahl – und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024 wird nachstehend bekannt gegeben.
veröffentlicht am 03.05.2024
Öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Am Montag, 08.04.2024 findet um 17:00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses, Vordere Straße 45, 73266 Bissingen an der Teck eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Prüfung der eingegangenen Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl und Beschlussfassung über ihre Zulassung.
- Festlegung der Reihenfolge der Ergebnisermittlung der Kommunalwahlen.
- Zustimmung zur Unterbrechung der Wahlhandlung vom 09.06.2024 auf den 10.06.2024 und zur Verlegung der Wahlergebnisermittlung in die Räumlichkeiten des Rathauses.
- Zulassung der Auszählung im automatisierten Verfahren.
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet öffentlich statt.
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024
Die Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09. Juni 2024 wird nachstehend bekannt gegeben.
veröffentlicht am 09.02.2024