Bauanträge
Anfang März 2024 ist Start des „Virtuellen Bauamts“ im Landratsamt Esslingen
Bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren setzt die untere Baurechtsbehörde im Landratsamt Esslingen ab dem 1. März auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW). Ab diesem Zeitpunkt werden Bauanträge nur noch digital über dieses Serviceportal entgegengenommen.
Der Zugang zum virtuellen Bauamt erfolgt ab dem 1. März einheitlich über den Link bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-esslingen. Dort werden Bauherren durch das jeweilige Verfahren geführt.
Die Erteilung der Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Planung erfolgt vorläufig noch in Papierform. Für Bauherren und Architekten bedeutet dies, dass der vollständige digitale Antrag über ViBa-BW vorübergehend um Planvorlagen in Papierform zu ergänzen ist. Antragsteller werden gebeten, diese per Post direkt an die untere Baurechtsbehörde zu senden.
Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts den am Bau Beteiligten gerne zur Verfügung unter Telefon Telefonnummer: 0711 3902-42405, E-Mail: baurecht(@)lra-es.de.
Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren bringt Änderungen beim Bauantrag
Zum 25. November 2023 ist das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten.
Die damit verbundenen Änderungen betreffen im Wesentlichen die Einreichung von Bauanträgen, die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren sowie die Benachrichtigung der Eigentümer angrenzender Grundstücke, so genannter Angrenzer. Ab sofort sind Anträge und Bauvorlagen durch die Bauherren/Architekten direkt bei den unteren Baurechtsbehörden einzureichen. (Bisher erfolgte die Antragstellung bei der jeweiligen Gemeinde.) Ab dem Jahr 2025 wird die Antragseinreichung rein elektronisch stattfinden.
Bei der Digitalisierung der Genehmigungsverfahren wird das Landratsamt Esslingen auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) setzen. Ziel ist es, mittels ViBa-BW den gesamten Genehmigungsprozess von der Antragseinreichung bis zum Erteilen der Baugenehmigung elektronisch durchzuführen. Derzeit befindet sich das Projekt im Testbetrieb. Im Anschluss an die Testphase soll der reale Betrieb beginnen.
Die Änderung der Landesbauordnung sieht bis zum Jahresende 2024 ergänzend noch die herkömmliche Einreichung in Papierform vor. In der Übergangsphase bis zum rein digitalen Bauantrag setzt die Baurechtsbehörde des Landkreises vorübergehend auf eine parallele Verwendung beider Medien - Planunterlagen in Papierform und digital -, um auch während der anstehenden Veränderungen einen durchgängigen Bearbeitungsablauf sicherzustellen.
Formulare und Unterlagen zu Baugenehmigungsverfahren können über die Webseite des Landkreises unter www.landkreis-esslingen.de, Suchbegriff Formulare und Merkblätter unter „Formulare B“ abgerufen werden.
Neu ist die Beschränkung der Nachbarbenachrichtigung. Eine Benachrichtigung der Angrenzer erfolgt nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen sind nunmehr antragspflichtig und müssen von den Bauherren in allen Fällen ausdrücklich beantragt werden. Entscheidungen der Baurechtsbehörde sind den Angrenzern bekanntzugeben, sofern diese in ihren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen berührt sein können. Baugesuche ohne Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen finden künftig ohne Beteiligung der Angrenzer statt.
Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts den am Bau Beteiligten gerne unter Telefon 0711/3902-42405, E-Mail baurecht@lra-es.de zur Verfügung.
Einreichung der Bauanträge:
- digitale Form an baurecht@lra-es.de und
- 3-fach in Papierform
Postadresse:
Landratsamt Esslingen
Amt für Bauen und Naturschutz
Neckarstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Besucherdresse (bei persönlicher Abgabe):
Landratsamt Esslingen
Amt für Bauen und Naturschutz
Röntgenstraße 16-18
73730 Esslingen am Neckar (Zell)