Wasserversorgung
Härtebereiche unseres Trinkwassers
Je nach Versorgungszone sind in der Gemeinde Bissingen unterschiedliche Härtebereiche des Trinkwassers anzutreffen. In Bissingen selbst wird sowohl Eigenwasser als auch Trinkwasser der Landeswasserversorgung verteilt. Dieses Wasser entspricht dem Härtebereich 3 "hart" = größer 14° dH. Im Ortsteil Ochsenwang und bei der Versorgung der Viehweide handelt es sich ausschließlich um Wasser der Landeswasserversorgung mit dem Härtebereich 2 "mittel" = 8,4° dH bis 14° dH.
Trinkwasserqualität
Eine optimale Wasserqualität ist das Ziel unseres Eigenbetriebs Wasserversorgung Bissingen an der Teck. Neben der Qualitätssicherung ist es uns auch ein bedeutendes Anliegen, Sie regelmäßig über die Wasserqualität in unserer Gemeinde zu informieren. Sowohl Bissingen als auch der Ortsteil Ochsenwang liegen im Versorgungsbereich 1 (VB 1) der Landeswasserversorgung. Ochsenwang wird ausschließlich mit Landeswasser versorgt, Bissingen speist überwiegend eigenes Quellwasser ins Versorgungsnetz ein und ergänzt dieses im Bedarfsfall mit Landeswasser. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es v.a. witterungsbedingt zu Schwankungen kommen kann, weshalb der Anteil des Eigenwassers nicht konstant gleich ist.
- Die Analyse des Trinkwassers der Landeswasserversorgung des Jahres 2021 (Jahresmittelwerte) wurden Anfang März 2022 bekanntgegeben und kann hier (PDF-Datei) eingesehen werden. Die letzte Untersuchung der eigenen Wasseraufbereitung ist hier (PDF-Datei) hinterlegt.
Rückflussverhinderer Wasserleitung
Der Trinkwasserversorger hat nach der novellierten Trinkwasserverordnung zu gewährleisten, dass das Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) an der Stelle, an der es in die Hausinstallation übergeben wird, den Anforderungen dieser Verordnung entspricht. Umgekehrt muss jedoch auch durch den Eigentümer der Hausinstallation dafür Sorge getragen werden, dass mögliche Verunreinigungen in seiner Hausinstallation, auch bei plötzlichen Druckschwankungen in der Ortsleitung, nicht in das Trinkwasserortsnetz zurückschlagen können. Wir bitten alle Wasserabnehmer die Funktionsfälligkeit des Rückflussverhinderers regelmäßig zu kontrollieren.
Weitere Informationen
Informationen zum Wasserzins erhalten Sie unter der Rubrik Gebühren und Steuern. Die Wasserversorgungssatzung kann in der Kategorie Ortsrecht aufgerufen werden.