Grundbucheinsicht
Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg ist ab Juni 2017 das Grundbuchamt Bissingen beim Notariat Kirchheim u. T. beim Amtsgericht Böblingen geführt. Durch die Reform können nunmehr unterschiedliche Stellen die Auskunfts- und Beurkundungswünsche bei Grundbuchangelegenheiten durchführen. Die Gemeinde Bissingen hat sich dafür entschieden, eine Grundbucheinsichtsstelle einzurichten. So müssen Bürger sowie weitere Interessenten zukünftig für die Einsichtnahme in das Grundbuch nicht zu dem nun für Bissingen zuständigen Grundbuchamt nach Böblingen oder einem freien Notar in der Umgebung fahren. Die Grundbucheinsichtsstelle ist barrierefrei zugänglich. Sie befindet sich im 1. Stock im Rathaus in der Gemeindekasse.
Als Serviceleistungen werden bei persönlichem Erscheinen angeboten:
- Einsichtnahme in das Grundbuch (nicht die Grundakte),
- Erteilung von einfachen und amtlichen Grundbuchausdrucken
Einsichtnahmen in das Grundbuch sind gebührenfrei, für einfache (unbeglaubigte) Grundbuchausdrucke sind 10 Euro sowie für amtliche (beglaubigte) Grundbuchausdrucke 20 Euro an Gebühren in bar zu entrichten.
Angebot der gemeindlichen Grundbucheinsichtsstelle
Das Angebot der gemeindlichen Grundbucheinsichtsstelle richtet sich in erster Linie an:
- Personen, die keinen Onlinezugang haben
- Personen, die tatsächlich nur Einsicht nehmen wollen, aber keinen Ausdruck benötigen
Die Grundbucheinsichtsstelle kann aus rechtlichen Gründen keine Beurkundungen und keine Änderungen im Grundbuch vornehmen. Anträge oder Ersuchen, die auf eine Eintragung im Grundbuch gerichtet sind, sollen beim zuständigen Grundbuchamt Böblingen eingereicht werden. Bei verfügbarem Internetzugang wird gebeten, Grundbuchausdrucke direkt beim Amtsgericht/Grundbuchamt Böblingen mit dem dort auf der Homepage befindlichen Formular zu bestellen ( poststelle(@)gbaboeblingen.justiz.bwl.de). Das Bestellformular finden Sie hier (PDF-Datei). Die Ausdrucke werden dann postalisch zugeschickt. Die Kontaktdaten zum Amtsgericht finden Sie nachstehend. Das Grundbuchamt in Böblingen bietet für alle Bürgerinnen und Bürger die entsprechenden Auskunftsmöglichkeiten mit telefonischer/elektr. Bestellmöglichkeit. Als Serviceleistungen wird u. a. auch die Erteilung von einfachen und amtlichen Grundbuchausdrucken ausgeführt. Für einfache (unbeglaubigte) Grundbuchauszüge sind 10 Euro sowie für amtliche (beglaubigte) Grundbuchauszüge 20 Euro an Gebühren per Überweisung zu entrichten.
Zudem können alle Notarstellen die entsprechenden Auskünfte erteilen. Die nächsten Notarstellen sind zukünftig in Kirchheim u. T. zu finden.
Weitere Informationen unter Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg.
Wichtig
Der Eigentümer hat sich durch ein gültiges Ausweisdokument auszuweisen, der Nichteigentümer hat die Vollmacht des Eigentümers vorzulegen bzw. das berechtigte Interesse darzulegen (§ 12 GBO).