Bike- & Skateplatz
Seit einigen Jahren gibt es den Skateplatz im Lauwiesenweg. Seit 2020 ist in unmittelbarer Nähe dazu der Bikepark gebaut worden. Die Nutzung der Anlagen ist ausschließlich zu folgenden Zeiten erlaubt:
- Montag bis Freitag:
14:00 Uhr bis 21:00 Uhr - Samstag & Sonntag:
ganztägig (bis maximal 21:00 Uhr oder bis zum Einbruch der Dunkelheit)
Nutzungs- und Verhaltensregeln
Darüber hinaus gibt es Nutzungs- und Verhaltensregeln, die zwingend zu beachten und einzuhalten sind:
- Mit dem Befahren akzeptieren die Nutzer die Nutzungs- und Verhaltensregeln.
- Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr.
- Auf Andere Nutzer ist Rücksicht zu nehmen
- Bei feuchter Witterung oder Nässe ist die Nutzung grundsätzlich untersagt
- Im Falle eines Unfalls ist unverzüglich der Rettungsdienst über den Notruf 112 zu verständigen.
Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln gelten folgende Nutzungs- und Verhaltensregeln für den Bikepark:
- Kinder sollten die Anlage nur unter Aufsicht von Erwachsenen betreten. Eltern haften für ihre Kinder.
- Für alle Sportler*innen gilt eine Helmpflicht auf der gesamten Anlage.
- Die Anlage darf nicht mit motorisierten Sportgeräten und Fahrzeugen befahren werden.
- Ein Aufenthalt in unübersichtlichen Stellen oder den Sturzräumen ist nicht erlaubt.
- Das Befahren der Strecke ist nur in Anwesenheit einer zweiten Person erlaubt.
- Die großen Sprünge sind nur von geübten Fahrer*innen zu befahren.
- Das Befahren der kompletten Anlage erfolgt nach individuellem Fahrkönnen durch Selbsteinschätzung.
- Alle Nutzer*innen sollten nur den Streckenteil befahren, der dem eigenen Anforderungsprofil und Können entspricht.
- Vor der ersten Fahrt ist die Strecke zu kontrollieren.
- Das Betreten der Stecke ist für Fußgänger*innen untersagt.
- Der Bikepark darf nicht als Spielplatz genutzt werden.
- Schäden oder Veränderungen sind umgehend bei der Gemeinde Bissingen an der Teck zu melden.
… für den Skateplatz:
- Eine geeignete Schutzausrüstung (Helm sowie Knie-, Handgelenk- und Ellenbogenschoner) muss getragen werden.
- Es ist immer nur eine Person in der Bahn zugelassen.