Bodenrichtwerte & gemeinsamer Gutachterausschuss
Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ ist seit 1. Juli 2021 ein unabhängiges Sachverständigengremium und der Ansprechpartner in Sachen Immobilienbewertung für die Großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen.
Die Organisation erfolgt über die Geschäftsstelle „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ mit Sitz in Nürtingen.
AUFGABEN DES GUTACHTERAUSSCHUSSES
Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses gehören insbesondere:
- Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, sowie die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und über Bodenrichtwerte.
- Die Ermittlung und Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren.
- Die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust (zum Beispiel Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile.
- Die Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Baulandumlegungsgebieten.
- Die Erstellung von Berichten und Statistiken über die Situation des Grundstücksmarkts in den Verbandsgemeinden (Grundstücksmarktbericht).
ANTRAG AUF VERKEHRSWERTGUTACHTEN
Den Marktwert einer Immobilie zuverlässig und objektiv nachzuweisen, ist in vielen Situationen für Eigentümer*innen, Erben, Behörden und Gerichte unerlässlich. Dabei kann der Anlass ein Gutachten erstellen zu lassen sehr vielfältig sein, sei es beispielsweise für die Regelung des Vermögensnachlasses, für den Nachweis zur Erhebung der Erbschaftssteuer oder für einen Verkauf. Der Gutachterausschuss ist in diesen Fällen ein kompetenter und neutraler Ansprechpartner für die objektive Ermittlung des Verkehrswertes der eigenen Immobilie.
Den Ablauf der Gutachtenerstellung, sowie die Kosten eines Verkehrswertgutachtens können Sie der Homepage des Gutachterausschusses entnehmen.
REGIONALISIERUNG IM ZWECKVERBAND
Um bei der Ermittlung und Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderlicher Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren die regionalen und örtlichen Gegebenheiten zu spezifizieren wurden im Verbandsgebiet vier regionale Bereiche gebildet.Einer dieser Bereiche ist das sog. „Albvorland“ mit den Gemeinden Bissingen an der Teck, Beuren, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Holzmaden, Kohlberg, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Ohmden, Owen und Weilheim an der Teck . Die genaue Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen finden Sie auf der Homepage des Gutachterausschusses.
BODENRICHTWERTE
Hinweis zu den Bodenrichtwerten zum 01.01.2022 und der Steuererklärung beim Finanzamt (Grundsteuerreform):
- Für die Grundsteuerreform 2025 ist die Abgabe einer Festsetzungserklärung beim Finanzamt erforderlich.
- Die Abgabe der Erklärung erfolgt elektronisch über das ELSTER Portal. Hier finden Sie auch eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
- In der Erklärung ist der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 zugrunde zu legen. Ältere Bodenrichtwerte können nicht verwendet werden.
- Für die Grundsteuer B sind die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert entscheidend. Diese können Sie auf der Seite des Landes (BORIS-BW) kostenlos abrufen.
- Zudem stehen die Bodenrichtwerte 2022 auf der Homepage des Gutachterausschusses zur Verfügung.
- Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf dieser Homepage hier.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für Grundstücke innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes, die sogenannte Bodenrichtwertzone. Grundstücke innerhalb dieser Zone stimmen nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit sowie dem Grundstückszuschnitt, weitgehend überein.
Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 Baugesetzbuch (BauGB). Auf Grundlage der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Wertanteile für Gebäude, Aufwuchs, sowie bauliche oder sonstige Anlagen werden für die Berechnung nicht berücksichtigt.
Die Bodenrichtwerte werden alle 2 Jahre ermittelt, aktualisiert und mittels Bodenrichtwertkarten und Bodenrichtwerttabellen dargestellt und veröffentlicht. Dadurch tragen die Bodenrichtwerte zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei und dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt und der Verkehrswertermittlung.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und werden auf Grundlage der ausgewerteten Kaufverträge (Kaufpreissammlung) und der allgemeinen Marktentwicklung für die jeweils zurückliegenden beiden Kalenderjahre gebildet.
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 finden Sie auf der Homepage des Gemeinsamen Gutachterausschuss.
Bodenrichtwerte für die Feststellungserklärung der Grundsteuer B
Für die Feststellungserklärung der Grundsteuer B finden Sie die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 sowie die Flächengröße auf der Seite des Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Baden-Württemberg (BORIS - BW).