See & Beachvolleyballfeld: Bissingen an der Teck

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Herzlich Willkommenin Bissingen an der Teck

See und Beachvolleyballfeld

Der Bissinger See liegt mitten im Ort und ist ein beliebtes Ziel vieler Einwohner. Es kommen aber auch zahlreiche Besucher von außerhalb, die gerne baden oder die idyllische Landschaft von der Liegewiese aus genießen wollen. Man sagt, die berühmte amerikanische Schwimmerin Gertrude Ederle, die als erste Frau den Ärmelkanal durchschwommen hat, habe im Bissinger See als Kind das Schwimmen gelernt.

In unmittelbarer Nähe befindet sich ein Beachvolleyballfeld mit Sandspielfeld, welches vor allem im Sommer von Jung bis Alt gerne genutzt wird.

 

Erlass einer Haus- und Badeordnung

Der Gemeinderat hat am 23.11.2021 für den Bissinger See eine Haus- und Badeordnung beschlossen. Es wurde gutachterlich von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen festgestellt, dass der Bissinger See als sog. Badestelle zu qualifizieren ist und daraus Handlungsbedarf für die Gemeinde als Eigentümer besteht. Mit einer Badestelle gehen auch erhöhte Betreiberpflichten einher, die im Gegensatz zum nur allgemein zulässigen Gewässergebrauch nicht bestehen. Die Beratungen zielten auf die Umsetzung gutachterlicher Empfehlungen ab, um einen möglichst rechtssicheren Rahmen für den künftigen Badebetrieb in der Zeit von Mai bis September (Badesaison) zu erreichen.

Bei Gewässern mit Badebetrieb werden drei Kategorien unterschieden. Der allgemein zulässige Gewässergebrauch, die Badestelle und das Naturbad. Eine Einstufung als Naturbad hätte beispielsweise dazu geführt, dass die Gemeinde eine fortlaufende Badegewässerüberwachung, d. h. eine Badeaufsicht vor Ort, während der gesamten Betriebszeiten vorhalten müsste und das gesamte Gelände einzufrieden wäre. Aus diesem Grund sind in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren von mehreren Städten und Gemeinden in Seen sog. attraktivitätssteigernde Maßnahmen wie Schwimminseln, Stege und Rutschen zurück gebaut worden.

Aufgrund der gerade im Gewässerbereich häufig stattfindenden Unfälle, ergangenen Haftungsurteilen sowie die Zunahme des Badebetriebs der Vergangenheit, insbesondere gerade auch die vergangenen zwei besonderen Badebetriebsjahre, war die Klärung der Einstufung des Bissinger Sees im heutigen Betriebszustand dringend notwendig. Auch im Wissen um die Historie des Bissinger Sees sind die Entwicklungen der jüngeren Vergangenheit zu werten und es muss mit den aktuellen Gegebenheiten, den rechtlichen Rahmenbedingungen und daraus resultierenden Verkehrssicherungspflichtsfragen eine Auseinandersetzung und Abwägung erfolgen. 
Letztendlich geht es darum, den Badebetrieb nicht generell zu verbieten, sondern durch die Festlegung allgemein üblicher Baderegeln, einen möglichst sicheren Badebetrieb für alle Beteiligten in Zukunft zu gewährleisten.

Die erlassene Haus- und Badeordnung orientiert sich dabei am Muster der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, die deutschlandweit Umsetzung findet. Ein Großteil der Regelungen nimmt Bezug auf Schutzvorkehrungen, dem Verhalten auf der Liegewiese und im Wasser, teils negativen Erfahrungen der Vergangenheit bzw. konkreten Beschwerden von Badegästen sowie Rückmeldungen der Fischwasserpächter. 

Zur neuen Badesaison wird die größte sichtbare Veränderung dabei die Zonierung des Sees sein. Hierbei erfolgt eine Einteilung in Badebereiche und Badeverbotsbereiche, in denen Schwimmen und Baden untersagt ist. Diese Bereiche finden sich rund um den Ein- und Auslauf sowie am Schilfgürtel und werden während der Badesaison mit einer Schwimmleine abgetrennt. Es galt eine pragmatische Regelung zu finden, die potentielle Gefahrenstellen der Ein- und Ausläufe für die Badegäste abtrennt sowie zeitgleich auch manch ungewünschte Verhaltensweise abstellt. Des Weiteren wird der Natur- und Pflanzenwelt des Sees ein Rückzugsbereich am Einlauf geschaffen, der gerade im Hinblick auf die heißen Sommer und das Vorhandensein von Wasserpflanzen in diesem Bereich sogar die Bademöglichkeit sichert und der See weniger Gefahr läuft zu kippen. Dies unterstützt auch unter anderem die gesetzliche Hegepflicht für Fischgewässer der Gemeinde, der im Besonderen auch die Fischwasserpächter nachkommen. Zudem wird der Schwimmbereich von den Wasserpflanzen freigehalten und damit auch der Badesicherheit weiter Vorschub geleistet.

Daneben werden vier Zugänge ertüchtigt und mit Geländern versehen. Die brüchigen Natursteine werden mit Betonstufen überbaut und um Handläufe ergänzt. Auf der einen Seite soll dabei der Verletzungsgefahr durch Natursteinmaterial begegnet werden, auf der anderen Seite soll durch die Handläufe die Gefahr vom Ausrutschen auf den Stufen minimiert werden. Dabei wird leider die charmante Optik der Natursteintreppen durch eine funktionalere und verkehrssichere Lösung in den Hintergrund rücken. Sollte Bedarf bestehen, könnten auch weitere Zugänge ertüchtigt werden. Es wird aber davon ausgegangen, dass mit vier Zugängen ausreichend Möglichkeiten für die Badegäste geschaffen sind.

Bei den detaillierten Regelungen zum Badebetrieb im See wurde z. B. bei den Verboten für Boote/Stand up Paddels speziell für Kinder alle sog. Schwimmhilfen explizit zugelassen, hierzu gehören u. a. auch kleine Boote oder aufblasbare Luftmatratzen in diversen Formen für Kinder. Bewusst wurde aber beim Einsatz von Booten/Stand Up Paddels für Erwachsene keine weitere Differenzierung vorgenommen, da aufgrund der kleinen Badebereichsfläche bei Booten/Stand up- Paddels mit harten Paddeln generell erhebliche Gefahren für Schwimmer besteht. Nachdem gerade an heißen Sommertagen auch ab spätnachmittags reger Andrang vorherrschen kann, wurde aus Praktikabilitätsgründen keine tageweise Differenzierung von zulässigen Nutzungen vorgesehen. 

Des Weiteren wurden in den Formulierungen stellenweise die seit vielen Jahren bestehende verwaltungstechnische Handhabung der bisherigen Beschilderung zur Klarheit der Regelung umgesetzt. So zum Beispiel, dass Hunde im Wasser oder auf der Liegewiese verboten sind oder kein Grillen/offenes Feuer auf der Liegewiese stattfinden darf. Zudem wurde das leider immer wieder für Ärgernisse sorgende Müll- und Scherbenproblem in klare Regelungen gefasst. Die gesamte Beschilderung inkl. Piktogramme werden dabei DIN-konform neu konzipiert und an den Zutrittspunkten aufgestellt.  

In der Ordnung wird auch für den Winter klargestellt, dass eine Freigabe der Eisfläche durch die Gemeinde nicht erfolgt und das Eislaufen untersagt ist. Die Sicherheit der Eisfläche kann selbst durch Steuerung der Ein- und Zuläufe nicht garantiert werden. Wer die Eisflächen dennoch betritt, tut dies auf eigene Gefahr. Hierzu erreichten die Verwaltung mittlerweile nochmalige Prüfungsbitten, ob nicht durch eine Regelung der Haftungsverlagerung auf eigene Gefahr von einem allgemeinen Verbot abgesehen werden könnte. Alleine mit einer reinen Beschilderung ist dies nicht rechtsicher machbar. Dies ergab bereits eine juristische Prüfung im Rahmen der Erarbeitung der Haus- und Badeordnung und entspricht auch der Einschätzung der kommunalen Spitzenverbände. Diese Anfragen wurde nun nochmals aufgegriffen und werden einer ergänzenden juristischen Prüfung unterzogen, ob es weitere Möglichkeiten geben könnte. Die Ergebnisse hierzu werden im Laufe des 1. Qu. 2022 erwartet.     

Für die kommende Badesaison ist die Umsetzung der o. g. Maßnahmen zwingend vorgesehen. Die Regelungen werden dann anhand der gewonnenen Erfahrungen reflektiert und bewertet.

Die notwendigen Baumaßnahmen werden über die Winterzeit abgewickelt und der See wird für die Bauzeit teilweise abgelassen. Abhängig von der Witterung beginnen die Arbeiten im Laufe des Januars.

Die Haus- und Badeordnung ist nachstehend veröffentlicht und wird künftig am See neben den Wasserprobeergebnissen aushängen: