Abwasserbeseitigung
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die Kläranlage Ochsenwang bzw. das Gruppenklärwerk in Wendlingen.
Rückflussverhinderer Abwasserleitung
Das Bissinger Ortsgebiet entwässert überwiegend in einem gemeinsamen Kanalnetz für Schmutz- und Niederschlagswasser. Aus wirtschaftlichen, aber auch technischen Gründen, ist das Kanalnetz nicht darauf ausgerechnet, dass jeder Starkregen vollständig aufgenommen werden kann. Eine größere Dimensionierung der Kanäle würde die Kosten der Abwasserbeseitigung stark erhöhen und dadurch die Gebühren- oder Beitragsschuldner unvertretbar hoch belasten. Ein kurzzeitiger Aufstau des Abwassers im Kanalnetz wird daher ganz bewusst im Sinne einer wirtschaftlichen Abwasserbeseitigung bei Starkregen in Kaufgenommen. Dies kann sich auf die Anlagen der Grundstücksentwässerung auswirken. Auch in den Abwasserrohren Ihres Hauses kann das Wasser bis auf Höhe der Straßenoberkante, sog. Rückstauebene, stehen. Alle Abläufe unterhalb dieser Ebene sind rückstaugefährdet.
Schutz vor Rückstau
Der beste Schutz gegen eindringendes Wasser ist der Verzicht auf Entwässerungseinrichtungen in rückstaugefährdeten Untergeschossen.
Alle Räume oder Flächen unterhalb der Rückstauebene müssen gegen eindringendes Abwasser gesichert werden. Zuverlässiger Schutz gegen Schäden durch Rückstau bieten:
- Hebeanlagen
- Rückstauverschlüsse
Hebeanlagen
Der Betrieb einer Abwasserhebeanlage mit Rückstauschleife über die Rückstauebene stellt den sichersten Schutz dar. Sie pumpt auch bei Rückstau Abwasser in die öffentliche Kanalisation, dabei bleibt die Hausentwässerung in vollem Umfang betriebsfähig.
Rückstauverschlüsse
Unter der Rückstauebene liegende Ablaufstellen können bei ausreichendem Gefälle zum Kanal mit Rückstauverschlüssen abgesperrt werden. Der Einbau ist jedoch nur zulässig, wenn:
- Die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d.h. dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden.
- Der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht.
- Bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.
Rückstauverschlüsse sind nur solange wirkungsvoll, wie sie regelmäßig gewartet und richtig bedient werden. Bei älteren Bauarten darf der von Hand zu betätigende (Not-)Verschluss nur zum Wasserablauf geöffnet werden. Um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, sollte man auch bei neueren Modellen in ähnlicher Weise verfahren. Die Wartungs- und Bedienungsanleitung der Hersteller sind zu beachten! Bei längerer Abwesenheit (Urlaub etc.) soll der Notverschluss in jedem Fall geschlossen werden. Rückstauverschlüsse dürfen nur in Abwasserleitungen für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene eingebaut werden. Das Abwasser aus Obergeschossen muss ungehindert ablaufen können. Der Rückstauverschluss darf nicht in den Revisionsschacht vor dem Haus eingebaut werden. Er würde sonst bei Rückstau die gesamte Entwässerungsanlage absperren.
Schutz vor Kellerüberflutung
Bei intensiven Niederschlägen kann sich Oberflächenwasser auch im Gelände, auf Straßen oder Hofflächen kurzzeitig aufstauen, ohne dass eine Mangel in der Kanalisation vorliegt. Beim Bau der Gebäude sind einige Grundsätze zu beachten, um ein Eindringen dieses Wassers in das Gebäude zu vermeiden.
Schutz vor Kellerüberflutung
Überflutungsgefährdete Gebäude, z.B. an Hangstraßen, müssen sich vor einer Überflutung durch einen „bautechnischen“ Schutzwall schützen:
- Hauseingänge: die Türschwelle sollte deutlich über der Straßenoberkante liegen.
- Bei außenliegenden Kellertreppen können durch eine Schwelle und Überdachung verhindert werden, dass Oberflächenwasser in die Kellerräume läuft.
- Kellerfenster und Lichtschächte mit entsprechenden Schutzvorkehrungen gegen Überflutung schützen.
- Talseitige Garagenzufahrten können durch bauliche Anstiege gegen Überflutung geschützt werden.
Technische Bestimmungen
Diese Information gibt einen Überblick über die erforderlichen Maßnahmen gegen Rückstau. Die technischen Einzelheiten entnehmen Sie der DIN 1986. Vor der Durchführung entsprechender Maßnahmen, ziehen Sie bitte einen Fachmann (Ingenieur/Sanitärinstallateur) zurate.
Weitere Informationen
Informationen zu den Abwassergebühren erhalten Sie unter der Rubrik Gebühren und Steuern. Die Abwassersatzung kann in der Kategorie Ortsrecht aufgerufen werden.