Bundestagswahl 26.09.2021
Bei der Bundestagswahl am 26. September 2021 sind zur Stimmabgabe im Wahllokal die Wahlbenachrichtigungsschreiben sowie der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Dies dient zur Unterstützung eines reibungslosen Ablaufs und zur Erleichterung des Wahlvorgangs. Den entsprechenden Stimmzettel erhalten die Wählerinnen und Wähler direkt im Wahllokal.
Die Auszählung durch den jeweiligen Wahlvorstand findet ab 18 Uhr in den entsprechenden Wahllokalen in Bissingen und Ochsenwang statt. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 14.30 Uhr im Rathaus Bissingen, großer & kleiner Sitzungssaal, zusammen. Zu den Sitzungen hat jedermann Zutritt.
Nebenstehend finden Sie ein Muster des amtlichen Stimmzettels. Bitte beachten Sie, dass die rechte, obere Ecke bewusst abgeschnitten ist und als Tasthilfe für Blinde und Sehbehinderte gilt. Alle Stimmzettel im Wahlkreis haben dieselbe Tasthilfe und sind nicht im Voraus durch das Abschneiden der Ecke verändert worden. Die Geheimhaltung der Wahl ist dadurch nicht beeinträchtigt.
Folgende Regelungen gelten zudem im Wahllokal:
- Es besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP2 / KN 95).
- Sowohl im Wahllokal als auch in etwaigen Warteschlangen ist der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
- Beim Betreten des Wahllokals sind die Hände zu desinfizieren.
- Sie erhalten zum Ausfüllen des Stimmzettels in der Wahlkabine einen desinfizierten Stift, den Sie bitte vor dem Verlassen des Wahllokals wieder abgeben. Gerne können Sie auch Ihren eigenen Stift zur Wahl mitbringen.
- Der Zutritt zum Wahlgebäude ist Personen untersagt, die
1. … einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen.
2. … typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber, Geschmacks- oder Geruchsverlust, aufweisen.
3. … keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahme vorliegt.
Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!