Neuigkeiten aus Bissingen: Bissingen an der Teck

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Herzlich Willkommenin Bissingen an der Teck

Neue Corona Regelungen

Artikel vom 28.07.2021

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Esslingen liegt seit dem 23.07.2021 über 10. Somit gilt ab Mittwoch, den 28. Juli 2021 im Landkreis Esslingen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 CoronaVO die Inzidenzstufe 2

Dies bedeutet unter anderem:

  • Treffen sind mit max. 4 Haushalten und mit bis zu 15 Personen erlaubt (Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 13 Jahre und bis zu 5 weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu). Geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit und bleiben als Haushalt unberücksichtigt.
  • Im Freien sind private Feiern mit bis zu 200 Personen gestattet. In geschlossenen Räumen ist Voraussetzung, dass die teilnehmenden Personen (max. 200) nachweislich geimpft, genesen oder     getestet sind.
  • Öffentliche Veranstaltungen wie Theater, Konzerte im Freien sind mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen zulässig.
  • Freizeiteinrichtungen wie Freizeitparks oder Schwimmbäder sind im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet.
  • Gastronomie und Vergnügungsstätten sind ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet. In geschlossenen Räumen besteht Rauchverbot.
  • Die Nutzung von Betriebskantinen und Mensen durch Angehörige der Einrichtung ist ohne besondere Regelung gestattet.
  • Außerschulische und berufliche Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen sind ohne besondere Regelung und ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet.
  • Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ist ohne besondere Regelungen gestattet
  • Wettkampfveranstaltungen im Sport sind im Freien mit bis zu 750 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 Personen gestattet.
  • Beherbergung ist ohne besondere Regelungen gestattet.- Der Betrieb von Diskotheken ist nicht gestattet.
  • Touristischer Verkehr wie Schifffahrt oder Seilbahnen ist ohne Beschränkung der Personenanzahl gestattet, Voraussetzung ist ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis.

Im Stufenplan von Baden-Württemberg ist detailliert dargestellt, bei welchem Inzidenzwert Einrichtungen geschlossen bzw. geöffnet sind, ebenso wird über die Möglichkeit von Aktivitäten in Sport und Freizeit informiert.