Änderungen beim Bauantrag durch Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren
Zum 25. November 2023 ist das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten.
Die damit verbunden Änderungen betreffen im Wesentlichen die Einreichung von Bauanträgen, die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren sowie die Benachrichtigung der Eigentümer angrenzender Grundstücke, so genannter Angrenzer. Wir bitten um Beachtung, dass ab sofort Anträge und Bauvorlagen durch die Bauherren/Architekten direkt bei den unteren Baurechtsbehörden einzureichen sind. Bisher erfolgte die Antragstellung bei der jeweiligen Gemeinde. Ab dem Jahr 2025 wird die Antragseinreichung rein elektronisch stattfinden.
Bei der Digitalisierung der Genehmigungsverfahren wird das Landratsamt Esslingen auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW) setzen. Ziel ist es, mittels ViBa-BW den gesamten Genehmigungsprozess von der Antragseinreichung bis zum Erteilen der Baugenehmigung elektronisch durchzuführen. Derzeit befindet sich das Projekt im Testbetrieb. Im Anschluss an die Testphase soll der reale Betrieb beginnen.
Die Änderung der Landesbauordnung sieht bis zum Jahresende 2024 ergänzend noch die herkömmliche Einreichung in Papierform vor. In der Übergangsphase bis zum rein digitalen Bauantrag setzt die Baurechtsbehörde des Landkreises vorübergehend auf eine parallele Verwendung beider Medien, Planunterlagen in Papierform und digital, um auch während der anstehenden Veränderungen einen durchgängigen Bearbeitungsablauf sicherzustellen. Formulare und Unterlagen zu Baugenehmigungsverfahren können über die Webseite des Landkreises unter www.landkreis-esslingen.de, Suchbegriff Formulare und Merkblätter unter „Formulare B“ abgerufen werden.
Neu ist die Beschränkung der Nachbarbenachrichtigung. Eine Benachrichtigung der Angrenzer erfolgt nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen sind nunmehr antragspflichtig und müssen von den Bauherren in allen Fällen ausdrücklich beantragt werden. Entscheidungen der Baurechtsbehörde sind den Angrenzern bekanntzugeben, sofern diese in ihren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen berührt sein können. Baugesuche ohne Ausnahmen, Abweichungen und Befreiungen finden künftig ohne Beteiligung der Angrenzer statt.
Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts den am Bau Beteiligten gerne zur Verfügung unter Telefon Telefonnummer: 0711/3902-42405, E-Mail baurecht(@)lra-es.de.