Neuigkeiten aus Bissingen: Bissingen an der Teck

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bissingen an der Teck
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Herzlich Willkommenin Bissingen an der Teck

Förderprogramm zum Schnitt von Streuobstbäumen 2020 - 2025

Artikel vom 25.11.2020

Nach dem erfolgreichen Abschluss des bisherigen Förderprogramms zum Schnitt von Streuobstbäumen plant der Obst- und Gartenbauverein mit der Gemeinde erneut einen Sammelantrag für 2020 – 2025 beim Land Baden-Württemberg abzugeben. Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen.
Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen mit einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m, die sich auf Flurstücken im Außenbereich bzw. der freien Landschaft befinden. Streuobstbäume sind dabei ab dem 3. Standjahr förderfähig und Walnussbäume sowie Brennkirschen von der Förderung nicht umfasst. Pro Sammelantrag müssen mindestens 100 Bäume und können höchstens 1.500 Bäume beantragt werden. Daher werden wieder interessierte Bewirtschafter gesucht, die mit dem Verein und der Gemeinde bis 2025 in das neue Pflegekonzept einsteigen wollen.

Wichtig zu wissen für Interessenten an einer Sammelantragstellung:
Die Bäume müssen innerhalb der fünfjährigen Laufzeit des Förderprogramms zweimal fachgerecht geschnitten werden. Jeder Schnitt wird voraussichtlich mit 15 Euro gefördert. Im Falle einer Überzeichnung des Programms kann sich dieser Betrag eventuell noch reduzieren. Maximal 30 Prozent der gesamten förderfähigen Schnittmaßnahmen können pro Jahr ausgezahlt werden. Für jeden Baum, bei dem der erste Schnitt gefördert wurde, muss auch ein zweiter Schnitt innerhalb der fünf Jahre erfolgen, um die Förderbedingungen zu erfüllen. Bei Privatpersonen kann eine Antragstellung als Gruppe von mindestens drei Personen erfolgen. Eine Person übernimmt die Aufgabe des Sammelantragstellers und stellt den Sammelantrag sowie die jährlichen Auszahlungsanträge für die gesamte Gruppe. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt ausschließlich auf das Konto des Sammelantragstellers. Der Sammelantragsteller ist alleiniger Ansprechpartner des Regierungspräsidiums. Weitere Antragsberechtigte sind z. B.: Gemeinden, Städte, Vereine, Mostereien, Brennereien und Landschaftserhaltungsverbände. Die Gemeinde würde mit dem OGV wieder die Sammenantragsstellungsfunktion auch für private Interessierte übernehmen. Dieser Antrag muss spätestens am 15. Juli 2020 beim Regierungspräsidium gestellt werden.  Beginn des fünfjährigen Förderprogramms ist die Schnittsaison 2020/21, Ende ist die Schnittsaison 2024/25 (Fristende des letzten Antrags: 15. April 2025).

Interessenten an einer Sammelantragstellung melden sich bis zum 26. Juni 2020 bei der Gemeinde Bissingen an der Teck unter Angabe
- Name, Adresse, Kontaktdaten (Mail + Telefonnummer!),
und Verwendung der verbindlichen Muster für die
- Flurstücksliste und Anzahl der zu pflegenden Bäume bis 2025 (Anlage 1 zum Sammelantrag ->nachfolgend abrufbar)
- Einverständniserklärung Teilnehmer (Anlage 2 zum Sammelantrag -> nachfolgend abrufbar)

Hinweise zum weiteren Prozedere und Regularien der Teilnahme:  
 
Sofern der Sammelantrag bewilligt werden sollte, stellt die Gemeinde jährlich einen Auszahlungsantrag. Das Formular mit der dazugehörigen Flurstückliste wird ab dem 4. Quartal eines jeden Jahres und spätestens bis Ende Januar des Folgejahres vom Regierungspräsidium verschickt. Es dürfen nur die tatsächlich durchgeführten Baumschnitte beantragt werden. Für die Schnitte und daraus resultierenden Erklärungen ist jeder Teilnehmer verantwortlich. Fristende für die Auszahlungsanträge ist immer der 15. April des Folgejahres. Für die Schnittsaison 2020/21 wäre dies der 15. April 2021. Die Antragsteller werden im Vorfeld der jeweiligen Schnittsaison von der Gemeinde angeschrieben und es wird ein Abgabetermin der Schnittunterlagen mit Vollzugsmeldung festgelegt. Dieser ist zwingend einzuhalten, da im Anschluss die Prüfung und Zusammenstellung für alle Teilnehmer erfolgen muss und gesammelt zur weiteren Bearbeitung dem Regierungspräsidium übersandt wird. Für die Teilnahme gelten gewisse „Spielregeln“, die bei der Vielzahl von unterschiedlichen Personen mit gemeinsamer Antragstellung einzuhalten sind: Mit Abgabe der Teilnahmeerklärung verpflichten sich alle Interessierten, die durch die Gemeinde verbindlich mitgeteilten Fristen in den kommenden fünf Jahren einzuhalten. Werden diese nicht eingehalten, sind die Fördergelder zurückzubezahlen. Mit Abgabe der Teilnahmeerklärung verpflichten sich alle Interessierten, die beantragten Bäume bis 2025 im jeweiligen Pflegekonzept zu schneiden. Werden diese nicht eingehalten, sind die Fördergelder zurückzubezahlen. Wird nach Abgabe der Teilnahmeerklärung und Bewilligung des Antrags die Pflege der eigenen Bäume aus unvorhergesehen Gründen nicht möglich, verpflichten sich die Teilnehmer ihre Baumanzahlen auf die Gemeinde zu übertragen, die um, sofern möglich, einen Verlust an bewilligten Fördermitteln zu vermeiden. Die Schnitte sind fachgerecht auszuführen. Der Obst- und Gartenbauverein bietet ständig kostenfreie Schnittkurse an, bei denen sich die Teilnehmer informieren sollten. Denn nach Abschluss jeder Schnittsaison werden dazu vom Regierungspräsidium Teilnehmer bestimmt, bei denen die Schnittmaßnahmen und die Erfüllung der Förderungsbedingungen stichprobenartig überprüft werden. Bei Bedarf stehen der Vorsitzende des Obst- und Gartenbauvereins, Herr Rudolf Thaler sowie Bürgermeister Musolf für Fragen zur Abwicklung zur Verfügung.

 Aus nachstehendem Sammelantrag können Sie die Anlagen 1 und 2 entnehmen, ausfüllen und an die Gemeinde zurückschicken.

Download: