Öffnungsschritt 1 ab dem 28.05.2021
Öffnungsschritt 1 ab dem 28.05.2021
Im Landkreis Esslingen sind weitere Öffnungsschritte möglich. Von Freitag, 28. Mai 2021 an können unter anderem der Einzelhandel, die Gastronomie sowie Kultureinrichtungen ihre Türen unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen konnte die förmliche Feststellung dafür treffen.
Von Freitag, 28. Mai 2021 gelten nach den gestuften Öffnungsschritten des Landes unter anderem „Click and Meet“ im Einzelhandel, die Öffnung von Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben wie Ferienwohnungen oder Campingplätzen sowie die Öffnung der Außen- und Innengastronomie zwischen 6 und 21 Uhr. Kulturveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Teilnehmenden sind zulässig. Galerien, Gedenkstätten und Museen können öffnen. Auch die Ausgangsbeschränkung in der Zeit zwischen 22 Uhr bis 5 Uhr entfällt. Die genauen Regelungen ergeben sich aus der vom Land veröffentlichten Übersicht „Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ab 14. Mai 2021 (PDF-Datei)“.
Für alle dem ersten Öffnungsschritt unterliegenden Einrichtungen gilt grundsätzlich weiterhin die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.
Unabhängig von den Öffnungsschritten gilt bei einer Inzidenz unter 100: Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Kindertageseinrichtungen sind im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. An Grundschulen wird im Präsenzbetrieb ohne Abstand unterrichtet, alle anderen Klassenstufen aller Schulen sind im Präsenzunterricht im Wechselmodell.