Anhaltendes Niedrigwasser in Bächen und Flüssen
Die Niedrigwassersituation in den Gewässern des Landkreises Esslingen hält weiter an. Daher wird die seit Ende Juli geltende Allgemeinverfügung, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern untersagt, bis zum 30.09.2022 verlängert. Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Esslingen in der Rubrik „Bürgerservice - Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht.
„Insgesamt hatten wir nur wenige Niederschläge seit Ende Juli. Der Regen, der insbesondere um den 19./20. und am 27.08. gefallen ist, hat die Pegel der Gewässer nur kurzfristig erhöht und zu keiner nachhaltigen Entspannung der Niedrigwassersituation geführt“, so Frau Dr. Beate Baier, die das Sachgebiet Gewässer am Landratsamt Esslingen leitet. Die Pegel im Landkreis zeigen momentan alle Niedrigwasser an. Sie können auf der Homepage der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg abgefragt werden (www.hvz.baden-wuerttemberg.de).
Die Allgemeinverfügung untersagt sowohl die Entnahme mittels einer Pumpe als auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern, Gießkannen oder Ähnlichem, den sogenannten Gemeingebrauch. Auch wasserrechtliche Erlaubnisse, die eine Entnahme von Wasser über den Gemeingebrauch hinaus aus einem oberirdischen Gewässer zulassen, bleiben befristet bis zum Außerkrafttreten dieser Allgemeinverfügung widerrufen. Hiervon ausgenommen sind wasserrechtliche Erlaubnisse von landwirtschaftlichen Betrieben für die Urproduktion von Nahrungsmitteln, Erlaubnisse für die öffentliche Trinkwasserversorgung und Löschwasserentnahmen im Brandfall sowie Entnahmen für Wärmepumpen, sofern die gleiche Wassermenge wieder eingeleitet wird. In diesem Zusammenhang betont Frau Dr. Baier, dass die Wasserentnahme durch Landwirte, die keine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis zum Zwecke der Bewässerung haben, selbstverständlich auch untersagt ist.
„Nicht nur die Oberflächengewässer im Landkreis sind betroffen. Auch der Bodensee, der einen großen Teil unseres Trinkwassers liefert und die Grundwasservorräte im Land sind vom Wassermangel betroffen. Daher bitten wir die Bevölkerung, allgemein sparsam mit Wasser umzugehen und z.B. auf die Bewässerung von Rasenflächen zu verzichten,“ führt Frau Dr. Baier aus.
Weitere Informationen
Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, Dr. Beate Baier, Telefon Telefonnummer: 0711 3902 42490 oder E-Mail: Wasserwirtschaft(@)LRA-ES.de