Informationen zu Pools und Schwimmbädern
Informationen zu Pools und Schwimmbädern
Baurechtliche Hinweise zur Anlage von Schwimmbädern/Pools im Garten
Schwimmbäder und Pools erfreuen sich im Garten in den vergangenen Jahren einer immer größeren Beliebtheit. Häufig sollen dadurch bauliche Anlagen errichtet werden. Nun gilt es zu prüfen, ob diese baurechtlich verfahrensfrei oder nur mit einem Genehmigungsverfahren realisiert werden können.
Ob ein Verfahren notwendig ist, kann dabei nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden. Abhängig ist dies u. a. von der Größenordnung der Schwimm- oder Poolanlage, der gewünschten Lage im Grundstück und vor allem den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen für das jeweilige Flurstück.
Daher empfehlen wir, bei Interesse an einem Schwimmbad/Pool die baurechtlichen Voraussetzungen vorher zu prüfen. Mit einer Lageplanskizze vom Grundstück und gewünschtem Standort sowie einem Beschrieb der gewünschten Anlage kann dies häufig frühzeitig in Absprache mit der Gemeinde und der Baurechtsbehörde im Landratsamt Esslingen beurteilt werden. Bitte kommen Sie bei Bedarf und einer Beratung auf uns zu.
Befüllung mit Wasser
Die Befüllung erfolgt i.d.R. mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz. Die Entnahme des Frischwassers darf auf keinen Fall über den Gartenwasserzähler erfolgen, da dieser ausschließlich für die Bewässerung des Gartens genutzt werden darf. Über den Gartenwasserzähler darf lediglich die Bewässerung des Gartens erfolgen, da dieses Wasser im Boden versickert und somit nicht der Abwasserbeseitigung zugeführt wird. Eine Befüllung des Schwimmbades/Pools/Kinderplanschbeckens über einen Gartenwasserzähler stellt eine Abgabenhinterziehung dar. Die Befüllung des Pools ist über den Hauptzähler zu erfassen und es darf für diese Wassermenge keine Abwasserabsetzung erfolgen.
Entsorgung des Abwassers und Abwassergebühren
Beim Wasser aus Schwimmbädern handelt es sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser. Dieses darf daher nicht auf dem Grundstück versickert werden, sondern muss in den öffentlichen Kanal geleitet werden. Daher darf der Pool auch nicht über den Gartenwasserzähler befüllt werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Frischwasser durch die Nutzung im Pool, durch Schweiß, Sonnencreme, Chlor, Algenschutzmittel o.ä. verändert wird und dadurch Schmutzwasser darstellt.
Aus diesem Grund fallen für die Wassermenge beim Befüllen des Pools auch Abwassergebühren an.



