Neuigkeiten aus Bissingen: Bissingen an der Teck

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Teck im Winter
Luftbild OWG
Luftbild Bissingen Winter

Herzlich Willkommenin Bissingen an der Teck

Bundestagswahl am 23.02.2025

icon.crdate23.01.2025

Alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl am 23.02.2025 finden Sie hier.

Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Sind Sie an diesem Tag verhindert, können Sie per Briefwahl wählen.

Ausführliche Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie über die Homepage der Bundeswahlleitung https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html und folgend unter den einzelnen Inhaltsblöcken.

Zustellung von Wahlbenachrichtungen

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gehen bis spätestens 2. Februar 2025 die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zu. Mit der Verteilung wurde bereits in der Kalenderwoche 4 begonnen. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie entweder Briefwahlunterlagen beantragen oder persönlich in Ihrem Wahllokal wählen. Sollten Sie am Wahltag persönlich in Ihrem Wahllokal wählen gehen, bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung bitte auf und bringen diese mit. 

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen, falls Sie diese beantragen, erst dann an alle Wahlberechtigten verschickt beziehungsweise herausgegeben werden können, wenn uns die Stimmzettel für die Bundestagswahl vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab ca. 10. Februar 2025 der Fall sein. Wir werden unverzüglich alle bis dahin eingegangenen Wahlschein-Anträge für die Briefwahl abarbeiten und die Übersendung per Post vornehmen.

Bei Fragen oder fehlenden Unterlagen steht Ihnen das Bürgerbüro gerne unter Telefonnummer: 07023 90000-10 oder per E-Mail unter t.kircher(@)bissingen-teck.de zur Verfügung.

Briefwahl

Zu der Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlichelektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. 

Darüber hinaus können Sie für die Briefwahlunterlagen für diese Wahl auch über das Internet oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen. 

Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08116012 Werden Sie auf das Erfassungsformular für Ihren Antrag weitergeleitet. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. 

Ihre Antragsdaten werden in beiden Fällen verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend über unsere Amtsbotin zugestellt. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die Unterlagen voraussichtlich erst etwa zwei Wochen vor dem Wahltermin versandt werden können, da der Gemeinde die Stimmzettel erst ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen werden. 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an t.kircher(@)bissingen-teck.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. 

Bitte beachten Sie, dass der Internetlink am 20.02.2025 um 12:00 Uhr gesperrt wird, da die Zustellung der Briefwahlunterlagne bis zur Wahl ggfs. nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen auf dem Rathaus Bissingen ist bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr möglich.

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Deutschland haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Wahlverfahren

Der Deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der „personalisierten Verhältniswahl“ in der Regel alle vier Jahre gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat nach dem Wahlsystem dabei zwei Stimmen.

  • Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen Wähler und Wählerinnnen, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Berlin geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).
  • Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben Wähler für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Verteilung der Sitze: Momentan besteht der Bundestag aus (mindestens) 598 Abgeordneten. Davon werden 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 299 werden über die Landeslisten der Parteien gewählt. Entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages sind jedoch die Zweitstimmen‐Anteile der einzelnen Parteien.

Öffentliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl