Die Erfolgsgeschichte geht weiter - Ortskernsanierung IV bewilligt!
Die Städtebauförderung unterstützt die Gemeinde Bissingen im neuen Sanierungsgebiet „Ortskern IV“ mit 800.000 Euro. Insgesamt wurden rund 235 Millionen Euro für 302 städtebauliche Maßnahmen in Baden-Württemberg bewilligt.
Mit den bewilligten Fördermitteln stehen in einem ersten Schritt rd. 1.3 Millionen Euro Förderrahmen zur Verfügung, die gleich zu Beginn des neuen Sanierungsgebiets zur Verfügung stehen werden.
Nachdem das Sanierungsgebiet „Ortskern III“ im letzten Jahr mit großem Erfolg und großer finanziellen Unterstützung des Landes Baden-Württemberg abgeschlossen werden konnte, kann es nun nahtlos weitergehen.
Dafür wurden bereits zahlreiche Vorbereitungen getroffen: Die Gemeinde lud zu einer gut besuchten Bürgerinformationsveranstaltung ein und die Beteiligten konnten durch eine anschließende Befragung ihr Interesse und den Bedarf an Sanierungsmaßnahmen signalisieren. Damit konnte bereits im November mit dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen vom beauftragten Planungsbüro die STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart ein Neuantrag für die Städtebauförderung eingereicht werden.
Die Gemeinde Bissingen hat sich von Anfang an hohe Ziele gesetzt und freut sich daher ganz besonders über die erneute Förderzusage vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen.
Mit dem „Ortskern IV“ entsteht eine neue Sanierungsgebietskulisse, in der nicht nur kommunale Gebäude und öffentliche Räume in neuem Glanz erstrahlen sollen, sondern auch private Gebäude bei der Modernisierung unterstützt werden.
Im Fokus stehen neben der akuten Notwendigkeit der Wohnraumentwicklung im Innenbereich auch das „Wohnen im Denkmal“. Zudem soll dem Alten Rathaus mit einem neuen Nutzungskonzept neues Leben eingehaucht werden.
Es bleibt auch bei der vierten Ortskernsanierung spannend!
Die Gemeinde wird diese Chance nutzen und bestehende Ideen und Potenziale aktiv umsetzen, um die Ortsmitte von Bissingen auch künftig lebendig und attraktiv zu gestalten.
In den kommenden Monaten wird das Sanierungsgebiet offiziell in Kraft gesetzt und die Förderbedingungen veröffentlicht. Hierzu wird zu gegebener Zeit umfassend informiert.